Wenn die Zinsbindung endet, ist der Kredit selten abbezahlt. Wer sich erst kurz vorher kümmert, unterschreibt oft das erstbeste Angebot der eigenen Bank. Mit etwas Vorlauf lassen sich häufig mehrere tausend Euro sparen.
Drei Wege, eine Entscheidung
| Weg | So funktioniert es | Passt für |
|---|---|---|
| Prolongation | Die bisherige Bank verlängert zu neuen Konditionen. | Wer wenig Aufwand will – aber nur nach Vergleich |
| Umschuldung | Eine neue Bank löst den Restkredit zum Ablaufdatum ab. | Wer bessere Konditionen woanders findet |
| Forward-Darlehen | Der Zins wird schon Monate oder Jahre im Voraus gesichert, gegen einen Aufschlag. | Wer mit steigenden Zinsen rechnet |
Der richtige Zeitpunkt
Etwa zwei bis drei Jahre vor Ablauf lohnt ein erster Blick auf Restschuld und Zinsumfeld. Spätestens sechs bis zwölf Monate vorher sollten Angebote vorliegen. Ist Ihr Darlehen älter als zehn Jahre, können Sie es unabhängig von der Zinsbindung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB).
Die Immobilie neu bewerten lassen
Viele Immobilien in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus sind heute deutlich mehr wert als beim Kauf. Ein höherer Wert senkt den Beleihungsauslauf – und kann bessere Zinsen bringen. Eine aktuelle Einwertung von uns ist kostenfrei. Zu Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen berät Sie anschließend Schmitt & Cie. Baufinanzierung.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.