Beim Neubau kaufen Sie nicht, was Sie sehen, sondern was beschrieben ist. Die Baubeschreibung wird Teil des notariellen Kaufvertrags – und entscheidet später, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
Was drinstehen sollte
- Bauweise, Wandaufbau und verwendete Materialien
- Energiestandard, Heizsystem und Lüftung
- Schallschutz zwischen den Wohnungen
- Ausstattung: Böden, Fliesen, Sanitärobjekte, Fenster, Türen, Elektro
- Außenanlagen, Stellplätze, Keller- und Abstellräume
- Verbindliche Fertigstellungstermine
Warnsignale
Vorsicht bei schwammigen Formulierungen wie „hochwertige Ausstattung“ oder „nach Wahl des Bauträgers“. Was nicht konkret beschrieben ist, lässt sich später kaum einfordern. Achten Sie auch auf Kostenpositionen, die nicht im Preis enthalten sind, etwa Hausanschlüsse oder Außenanlagen.
So prüfen Sie richtig
Der Notar muss Ihnen den Vertragsentwurf mit Baubeschreibung mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Nutzen Sie diese Zeit und lassen Sie die Baubeschreibung von einem Bausachverständigen prüfen. Sonderwünsche und ihre Kosten sollten schriftlich festgehalten werden.
Unser Service: Bei Neubauprojekten, die wir vermarkten, erläutern wir Ihnen die Baubeschreibung Punkt für Punkt – und klären offene Fragen direkt mit dem Bauträger.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.