Selbst streichen, selbst Boden verlegen, und dabei sparen? Beim Kauf vom Bauträger ist das nur begrenzt möglich. Die Gründe liegen vor allem in der Haftung.
Warum Bauträger zurückhaltend sind
Der Bauträger schuldet Ihnen ein mangelfreies Gebäude und haftet dafür in der Regel fünf Jahre. Arbeiten Sie selbst mit, lässt sich im Streitfall kaum klären, wer für einen Schaden verantwortlich ist. Hinzu kommen Bauzeitenpläne, die keine Verzögerungen durch Käufer vertragen.
Was häufig funktioniert
- Gewerke herausnehmen: Malerarbeiten, Bodenbeläge oder die Küche werden aus dem Vertrag gestrichen, Sie erhalten eine Gutschrift.
- Arbeiten nach der Übergabe: Was Sie nach Abnahme selbst erledigen, berührt die Gewährleistung des Bauträgers nicht.
- Sonderwünsche über den Bauträger: Oft günstiger und haftungsrechtlich sauberer als eigene Handwerker.
Ein Nebeneffekt bei der Grunderwerbsteuer
Werden Leistungen aus dem Bauträgervertrag herausgenommen und vertraglich nicht geschuldet, sinkt der Kaufpreis – und damit auch die Grunderwerbsteuer von 6 Prozent in Hessen. Die Abgrenzung muss allerdings sauber im Vertrag stehen.
Unser Tipp: Klären Sie gewünschte Eigenleistungen vor der Reservierung und lassen Sie sie im Kaufvertrag eindeutig festhalten.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.