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Erbbaurecht beim Immobilienkauf in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus

Erbbaurecht – Haus kaufen, Grundstück pachten

Manche Angebote wirken auf den ersten Blick erstaunlich günstig – der Grund steht oft im Kleingedruckten: Erbbaurecht. Was das für Käufer und Verkäufer bedeutet.

Das Prinzip

Beim Erbbaurecht kaufen Sie das Gebäude, nicht aber das Grundstück darunter. Das Grundstück gehört weiter dem Erbbaurechtsgeber, häufig einer Stadt, Kirche oder Stiftung. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins. Das Recht läuft meist 60 bis 99 Jahre und wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch eingetragen. Umgangssprachlich hört man oft „Erbpacht“ – rechtlich korrekt ist Erbbaurecht.

Worauf es ankommt

  • Restlaufzeit: Je kürzer sie ist, desto schwieriger werden Finanzierung und späterer Weiterverkauf.
  • Erbbauzins und Anpassungsklausel: Wie hoch ist der Zins heute, und wann darf er steigen?
  • Heimfall und Entschädigung: Was passiert am Ende der Laufzeit, und wie wird das Gebäude vergütet?
  • Zustimmungspflichten: Oft muss der Grundstückseigentümer einem Verkauf oder einer Beleihung zustimmen.

In unserer Region

Auch in Frankfurt und im Umland vergeben öffentliche und kirchliche Eigentümer Grundstücke im Erbbaurecht. Ob ein Angebot attraktiv ist, hängt stark vom konkreten Vertrag ab. Wir prüfen ihn mit Ihnen und holen fehlende Zustimmungen frühzeitig ein.

Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.

Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.

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