Ein Erbe ist emotional und organisatorisch eine Herausforderung. Gerade wenn mehrere Geschwister ein Elternhaus in Dreieich oder im Taunus erben, stellt sich schnell die Frage: behalten, vermieten oder verkaufen?
Schritt für Schritt
- Erbnachweis klären: Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein vom Nachlassgericht.
- Grundbuch berichtigen: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung beim Grundbuchamt gebührenfrei.
- Immobilie sichern: Versicherungen, Heizung im Winter, Leerstand im Blick behalten.
- Wert ermitteln: Grundlage für Erbschaftsteuer und jede weitere Entscheidung.
- Gemeinsam entscheiden: In einer Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich alle Erben einem Verkauf zustimmen.
Steuern im Erbfall
Es gelten dieselben Freibeträge wie bei Schenkungen: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind. Das selbst genutzte Familienheim kann zudem steuerfrei bleiben, wenn Ehepartner oder Kinder es zehn Jahre selbst bewohnen; bei Kindern gilt das bis 200 m² Wohnfläche. Verkaufen Sie später, wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet – lag der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei.
Unser Service: Wir bewerten die geerbte Immobilie kostenfrei, beschaffen fehlende Unterlagen per Vollmacht und moderieren auf Wunsch die Abstimmung in der Erbengemeinschaft.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.