Wer in Hessen eine Immobilie kauft, sollte mit Maklerprovision rund 11 bis 12 Prozent des Kaufpreises zusätzlich einplanen. Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer – doch Ersterwerber bekommen über das Hessengeld einen Teil zurück.
Die Posten im Überblick
| Posten | Anteil am Kaufpreis | Hinweis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 6,0 % | Landessatz Hessen seit 2014 |
| Notar und Grundbuch | ca. 1,5–2,0 % | bundesweit nach Gebührenordnung |
| Maklerprovision (Käuferanteil) | 3,57 % inkl. MwSt. | bei Bettina Schmitt Immobilien |
| Summe | ca. 11–11,6 % | ohne Finanzierungskosten |
Rechenbeispiel: Für eine Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen zum Preis von 500.000 Euro fallen 30.000 Euro Grunderwerbsteuer, rund 8.750 Euro Notar und Grundbuch sowie 17.850 Euro Provision an – zusammen gut 56.600 Euro.
Hessengeld: Zuschuss für das erste Eigenheim
Hessen ist das einzige Bundesland mit einem direkten Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Wer erstmals Wohneigentum zur Selbstnutzung erwirbt, erhält 10.000 Euro pro Käufer (höchstens zwei) und 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren – begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Steuer.
Das Geld fließt nicht beim Notar, sondern nachträglich: Der Antrag wird online im Kundenportal der WIBank gestellt, spätestens zwölf Monate nach Eintragung im Grundbuch. Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten. Die Grunderwerbsteuer muss also zunächst voll aus Eigenkapital bezahlt werden. Alle Bedingungen finden Sie auf hessengeld.de.
Unser Tipp: Klären Sie die Nebenkosten früh mit Ihrer Bank. Die meisten Institute erwarten, dass sie aus Eigenkapital gedeckt sind. Eine persönliche Finanzierungsberatung erhalten Sie bei Schmitt & Cie. Baufinanzierung.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026. Verbindlich sind die Angaben auf hessengeld.de und bei der WIBank.