Neues Bad, neue Fenster, neue Heizung – wer eine Bestandsimmobilie kauft, plant oft gleich die Modernisierung mit. Seit Sommer 2026 gelten neue Regeln für Heizungen und Förderung. Ein Überblick.
Was sich 2026 geändert hat
Ende Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die allgemeine Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, ist damit entfallen. Gefördert werden aber weiterhin vor allem klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Die wichtigsten Förderwege
| Maßnahme | Programm | Förderung (Stand Herbst 2026) |
|---|---|---|
| Heizungstausch | KfW 458 (Zuschuss) | 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %; förderfähig bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit |
| Dämmung, Fenster, Lüftung | BAFA Einzelmaßnahmen (Zuschuss) | 15 %, plus 5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss) | bis 150.000 Euro je Wohneinheit |
Wichtig: Förderanträge müssen fast immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Bei der Heizungsförderung schließen Sie zuerst einen Vertrag mit dem Fachbetrieb unter Fördervorbehalt und beantragen dann den Zuschuss.
Kauf und Sanierung in einem Kredit
Wer eine ältere Immobilie kauft, kann die Modernisierungskosten oft gleich in die Baufinanzierung einrechnen. Das ist meist günstiger als ein separater Modernisierungskredit. Dafür braucht die Bank vorab Kostenvoranschläge. Schmitt & Cie. Baufinanzierung prüft mit Ihnen, wie sich Kauf, Sanierung und Fördermittel am besten kombinieren lassen.
Unser Tipp: Gerade bei Häusern aus den 1960er- und 1970er-Jahren in Dreieich, Neu-Isenburg und Offenbach lohnt ein Energieberater vor dem Kauf. Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt zusätzliche Förderung und eine belastbare Kostenschätzung.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.