Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Mitglied einer Gemeinschaft. Welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, steht in der Teilungserklärung – einem Dokument, das viele Käufer erst nach dem Notartermin genauer lesen.
Was drinsteht
- Aufteilung: Welche Räume Ihr Sondereigentum sind und was allen gemeinsam gehört – etwa Dach, Fassade und Treppenhaus.
- Miteigentumsanteile: Sie bestimmen, welchen Anteil der Kosten und welches Stimmgewicht Sie tragen.
- Sondernutzungsrechte: Zum Beispiel das alleinige Nutzungsrecht an einem Gartenanteil oder Stellplatz.
- Gemeinschaftsordnung: Regeln zur Nutzung, etwa zu gewerblicher Nutzung oder Vermietung.
Worauf Käufer achten sollten
Prüfen Sie, ob der Garten, der Kellerraum oder der Stellplatz, den Sie im Exposé sehen, tatsächlich rechtlich zur Wohnung gehört. Lesen Sie zudem die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen: Dort zeigen sich geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen. Die Höhe der Erhaltungsrücklage verrät, ob die Gemeinschaft vorgesorgt hat.
Unser Service: Bei jeder Wohnung, die wir anbieten, liegen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan vor der Besichtigung bereit – und wir weisen auf Auffälligkeiten hin.
Persönliche Beratung: Als Immobilienmakler in Frankfurt, Dreieich, Offenbach und im Taunus beraten wir Sie gern – kostenfrei und unverbindlich, in unseren Büros in Frankfurt, Dreieich-Buchschlag, Neu-Isenburg und Offenbach oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Stand-Hinweis: Wir beziehen uns immer auf die jeweils aktuelle Fassung der genannten Gesetze und Regelungen. Zahlen, Steuersätze und Förderbedingungen können sich ändern und sind deshalb nicht immer tagesaktuell. Wir geben uns aber größte Mühe, sie aktuell zu halten. Stand: November 2026.